Schweiz Tourismus

Für Leser*innen von

Teilnahmebedingungen für die Markenjury-Aktion mit Schweiz Tourismus

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind "Zusätzliche Bedingungen" im Sinne von Ziffer 2.2 der Nutzungsbedingungen von Markenjury und gelten ergänzend für die Markenjury-Aktion “Reise in die Schweiz“, die gemeinsam mit dem Markenjury-Partner Schweiz Tourismus ausgelobt wird. Die Nutzungsbedingungen von Markenjury gelten insoweit unverändert fort, soweit sie nicht durch die nachfolgenden zusätzlichen Teilnahmebedingungen verändert werden.

1. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 21 Jahre alt ist und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Markenjury und der Markenjury-Partner Schweiz Tourismus behalten sich das Recht vor, einen geeigneten Nachweis über das Alter und die Identität zu verlangen. Mitarbeiter von Schweiz Tourismus sowie deren Kooperationspartner und Agenturen sowie ihre Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Markenjury-Mitglied darf sich nur einmal für die Markenjury-Aktion „Reise in die Schweiz“ bewerben. Der Teilnehmer und die von ihm zu benennende Begleitperson müssen bei Auswahl und Antritt der Reise u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz eines gültigen Personalausweises/Reisepasses mit mindestens einer freien Seite für Sichtvermerke
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Erfüllung eventueller sonstiger Anforderungen für die Einreise in die Schweiz

2. Details der Markenjury-Aktion / Rundreisen

Im Rahmen dieser Markenjury-Aktion „Reise in die Schweiz“ werden Plätze für folgende fünf Schweiz-Reisen vom 04.07.2015 bis 11.07.2015 für jeweils einen Teilnehmer mit Begleitperson vergeben:

  • Reise 1: „Wandern & Wellness“ in Graubünden
  • Reise 2: „Kultur & Lifestyle“ in Tessin
  • Reise 3: „Berge & Action“ in Wallis
  • Reise 4: „Stadt & Natur“ in Luzern-Vierwaldstättersee
  • Reise 5: „Gourmet & Abenteuer“ in Bern-Berner Oberland

Der Teilnehmer der Markenjury-Aktion mit Schweiz Tourismus kann eine Begleitperson seiner Wahl zur Reise mitnehmen. Die Begleitperson muss mindestens 21 Jahre alt sein und ebenfalls alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Reisen finden statt vom 04.07.2015 (Abreise Deutschland) bis zum 11.07.2015 (Ankunft Deutschland). Die Reise ist nur wie ausgeschrieben und nur in dem angegebenen Zeitraum einlösbar. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, untereinander Reisen zu tauschen. Eine Barauszahlung oder Übertragung der Reise ist nicht möglich. Gegenstand der Reise sind die folgenden Leistungen:

  • Bahn- oder Flugreise in die Schweiz nach Ermessen des Veranstalters
  • Ausflüge und Aktivitäten laut Reiseprogramm
  • Übernachtungen in Gästehäusern und Hotels inkl. Frühstück, Picknick-Lunch und Abendessen
  • Nicht-alkoholische Getränke zu den Mahlzeiten
  • Softdrinks und Wasser während der Fahrten
  • Bahn- oder Flugreise zurück nach Deutschland

NICHT mit eingeschlossen sind insbesondere folgende Leistungen:

  • Reisekrankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kosten für ggf. Impfungen
  • Alle Anschaffungen persönlicher Art
  • Alkoholische Getränke
  • Speisen und Getränke außerhalb der oben beschriebenen Mahlzeiten
  • Aktivitäten, die nicht im Reiseprogramm beschrieben werden

3. Nutzung von Inhalten/Beiträgen der Reise-Teilnehmer

Alle Fotos, Berichte, Videos, Texte, Zeichnungen und sonstige Aufnahmen bzw. Äußerungen, die der Teilnehmer anlässlich der Markenjury-Aktion „Reise in die Schweiz“ auf markenjury.com hochlädt oder sonst an Markenjury bzw. den Markenjury-Partner aushändigt, dürfen von Markenjury und Schweiz Tourismus gemäß Ziffer 4 der Markenjury-Nutzungsbedingungen genutzt werden, insbesondere für werbliche Zwecke. Markenjury ist berechtigt, vom Teilnehmer und seiner Begleitperson gegebenenfalls schon vor Antritt der Reise hierzu jeweils eine entsprechende Einwilligung in schriftlicher Form einzuholen.

4. Videoaufnahmen im Rahmen der Reisen

Die Gruner + Jahr GmbH & Co. KG als Betreiber von markenjury.com wird die Reisen jeweils zeitweise durch ein Videoteam einer beauftragten Tochterfirma oder eines beauftragten Dienstleisters begleiten lassen, um professionelle Aufnahmen von den Aktivitäten in der Schweiz zu produzieren. Für diese Aufnahmen werden teilweise professionelle Protagonisten eingesetzt, die die Programmpunkte der Reisen daher zeitweise begleiten. Der Teilnehmer sowie seine Begleitperson werden diesem Videoteam auf Wunsch während einzelner Reiseprogrammpunkte kostenfrei für Foto- und/oder Videoaufnahmen sowie Interviews zur Verfügung stehen. Das hier entstehende Material darf in Art und Umfang nach den in Punkt 3 genannten Bedingungen vom Betreiber von Markenjury (Gruner + Jahr GmbH & Co. KG) und Schweiz Tourismus genutzt werden. Markenjury ist berechtigt, vom Teilnehmer und seiner Begleitperson gegebenenfalls schon vor Antritt der Reise hierzu jeweils eine entsprechende Einwilligung in schriftlicher Form einzuholen.

  1. Auswahl und Pflichten der Teilnehmer; Ausschluss Teilnahmeschluss für die Bewerbung auf Markenjury ist der 11.05.2015. Die Teilnehmer werden aus allen Bewerbern von Markenjury ausgewählt. Die Auswahl der Teilnehmer für eine Markenjury-Aktion liegt im freien Ermessen von Markenjury und dem Markenjury-Produktpartner. Näheres erfahren Sie unter Ziffer 2.4 der Markenjury Nutzungsbedingungen. Die ausgewählten Markenjury-Mitglieder werden von Markenjury am 15.05.2015 per E-Mail benachrichtigt und sind verpflichtet, bis spätestens 20.05.2015 zu erklären, dass sie die Reise antreten werden, sowie eine geeignete Begleitperson zu benennen. Die ausgewählten Markenjury-Mitglieder sowie ihre Begleitpersonen haben anschließend innerhalb der angegebenen Fristen die von Markenjury bzw. dem Markenjury-Produktpartner angeforderten Unterlagen und Erklärungen zu liefern. Markenjury und Schweiz Tourismus behalten sich vor, Teilnehmer und Begleitpersonen auszuschließen, insbesondere wenn sie die in diesen Teilnahmebedingungen geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen oder hiergegen verstoßen oder die angeforderten Informationen und Erklärungen nicht innerhalb der genannten Frist liefern.

  2. Durchführung der Reise und Haftung Der Teilnehmer und die Begleitperson sind für die rechtzeitige Organisation der erforderlichen Einreisegenehmigungen sowie für den für Auslandsreisen zu empfehlenden Versicherungsschutz (z.B. Auslandsreisekrankenversicherung, Unfallversicherung) sowie gegebenenfalls Impfschutz selbst verantwortlich. Markenjury und Schweiz Tourismus treten lediglich als Vermittler der ausgelobten Reisen auf. Rundreisen und Bahn/Flüge werden von den jeweiligen Veranstaltern durchgeführt. Ein Reisevertrag kommt mit Zusendung der individuellen Reiseunterlagen und Antritt der entsprechenden Reise zustande. Der Versicherungsschutz der gesamten Reise ist Sache der Teilnehmer. Markenjury und Schweiz Tourismus weisen darauf hin, dass die Reise geändert, abgesagt oder verlegt werden kann, insbesondere wenn die Reiseveranstalter die Durchführung nicht oder anderes als oben beschrieben erbringen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber von markenjury.de (Gruner + Jahr GmbH & Co KG) und Schweiz Tourismus nicht Veranstalter der Reisen sind und erkennt an, dass der Teilnehmer und seine Begleitperson insoweit weder gegen Markenjury noch gegen Schweiz Tourismus Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung der Reise oder einzelnen Leistungen geltend machen können. Die Haftungsbeschränkung gem. Ziffer 5.1 der Markenjury-Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.