Nutzungsbedingungen

Die Plattform Markenjury.de wird angeboten und betrieben von der Ad Alliance GmbH. Nähere Details und Kontaktdaten zur Ad Alliance GmbH (im Folgenden kurz: Ad Alliance) sind im Impressum abrufbar.

1. Markenjury-Mitgliedschaft

1.1. Als Markenjury-Mitglied kann man sich für Markenjury-Aktionen (Produkttests) bewerben und erhält damit die Gelegenheit, neue Produkte kostenlos kennenzulernen, gemeinsam mit Freund:innen zu testen und weiter zu empfehlen. Markenjury-Mitglieder können dem Markenjury-Produktpartner ihre Meinung sagen und so die Entwicklung neuer Produkte mit beeinflussen.

1.2. Markenjury-Mitglied werden kann jeder, der mindestens 12 Jahre alt ist. Mitglieder im Alter von 12 bis 16 Jahren werden aufgefordert, eine auf die jeweilige Aktion ausgestellte und von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einwilligungserklärung einzureichen. Pro Person ist nur eine Anmeldung als Markenjury-Mitglied zulässig.

1.3. Die Anmeldung als Markenjury-Mitglied ist freiwillig und kostenlos, ebenso die Teilnahme an Markenjury-Aktionen. Die Markenjury-Mitgliedschaft kann jederzeit kostenfrei beendet werden.

1.4. Für die Markenjury-Mitgliedschaft ist ein frei erfundener Markenjury-Mitgliedsname anzugeben. Bei der Anmeldung werden zudem verschiedene persönliche und soziodemografische Daten abgefragt, die Ad Alliance benötigt, um Produkttests in dieser Form überhaupt anbieten und vermarkten zu können. Was mit diesen Daten geschieht, haben wir in den Datenschutzhinweisen zusammengefasst.

1.5. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft bei Markenjury oder auf Teilnahme an Markenjury-Aktionen besteht nicht. An Markenjury-Aktionen kann jeweils grundsätzlich nur eine begrenzte Anzahl an Markenjury-Mitgliedern teilnehmen.

1.6. Markenjury-Mitglieder müssen ihre Zugangsdaten geheim halten und nicht an Dritte weitergeben. Der Markenjury-Account eines Mitglieds darf ausschließlich vom Mitglied persönlich genutzt werden. Das Markenjury-Mitglied wird Ad Alliance unverzüglich in Textform informieren, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht nahelegen, dass Dritte den Markenjury-Account des Mitglieds nutzen oder Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt haben.

2. Teilnahme an Markenjury-Aktionen, Umgang mit Testprodukten

2.1. Markenjury-Mitglieder sind nicht verpflichtet, an Markenjury-Aktionen teilzunehmen.

2.2. Die Bewerbung an einzelnen Markenjury-Aktionen erfolgt über Markenjury.de. Für einzelne Markenjury-Aktionen gelten gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen, die von Ad Alliance auf der Bewerbungs-Seite für eine Markenjury-Aktion genauer genannt sind. Mit angegeben ist auch der jeweilige Markenjury-Produktpartner der Markenjury-Aktion.

2.3. Bei der Bewerbung für eine Markenjury-Aktion werden zudem verschiedene persönliche Daten und Informationen abgefragt, die mit dem jeweiligen Testprodukt zusammenhängen und die Ad Alliance benötigt, um Produkttests in dieser Form überhaupt anbieten und vermarkten zu können. Was mit diesen Daten geschieht, haben wir in den Datenschutzhinweisen zusammengefasst.

2.4. Die Auswahl der Teilnehmer:innen für eine Markenjury-Aktion liegt im freien Ermessen von Ad Alliance und dem Markenjury-Produktpartner. Die ausgewählten Markenjury-Mitglieder werden per E-Mail benachrichtigt bzw. erhalten direkt per Post eine Markenjury-Box mit Testprodukten des Markenjury-Produktpartners. Die Zusendung der Markenjury-Box und die Überlassung von Testprodukten erfolgt unentgeltlich zu Testzwecken namens und in Auftrag des jeweiligen Markenjury-Produktpartners.

2.5. Die Teilnahme an Markenjury-Aktionen verpflichtet grundsätzlich zu nichts. Ad Alliance und der Markenjury-Produktpartner freuen sich aber, wenn das Testprodukt ausprobiert wird und über Markenjury.de die Eindrücke und das Feedback von Markenjury-Mitgliedern und Freund:innen geteilt werden. Soweit bei einer Markenjury-Aktion mehr von teilnehmenden Markenjury-Mitgliedern erwartet wird, beispielsweise die Rücksendung von Testprodukten an den Markenjury-Produktpartner, wird hierauf vorab gesondert hingewiesen. Mit der Bewerbung für eine Markenjury-Aktion erkennt das Markenjury-Mitglied solche besonderen Pflichten an. Die Verwendung von den über Markenjury.de veröffentlichten Eindrücken und Feedbacks der Markenjury-Mitglieder regelt sich nach Ziffer 4.

2.6. Testprodukte, die keine Verbrauchsprodukte sondern beispielsweise technische Geräte sind, bleiben zunächst Eigentum des Markenjury-Produktpartners und müssen grundsätzlich zurückgesendet werden. Nähere Details zur Rücksendung, der Übernahme von Rücksendekosten sowie einem Behalten-Dürfen oder Kauf der Testprodukte sind bei der Beschreibung einer Markenjury-Aktion angegeben.

2.7. Soweit nach Abschluss des Testszeitraums für Testprodukte eine Kauf-Option angeboten wird, gilt die Kauf-Option als angenommen, wenn ein Markenjury-Mitglied die Testprodukte nach ausdrücklicher Aufforderung in Textform nicht innerhalb einer bestimmten Frist an die jeweils benannte Rücksende-Adresse absendet. Dem Markenjury-Mitglied wird zuvor jeweils eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung bezogen auf einen Kauf bzw. Nicht-Erwerb der Testprodukte gegeben und zu Beginn der Frist besonders darauf hingewiesen, welche Bedeutung ein Nicht-Zurücksenden der Testprodukte hat.

2.8. Bei Ausübung einer Kauf-Option kommt der Kaufvertrag jeweils direkt mit dem Markenjury-Produktpartner zustande. Für den Kauf gelten gegebenenfalls gesonderte Bedingungen des jeweiligen Markenjury-Produktpartners.

2.9. Die Beschreibung der Testprodukte in den Beschreibungen einer Markenjury-Aktion oder von anderen Markenjury-Mitgliedern stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Gewährleistungsansprüche im Hinblick auf Testprodukte bestehen nur im Falle eines Kaufs der Testprodukte.

3. Inhalte/Beiträge von Markenjury-Mitgliedern

3.1. Das Markenjury-Mitglied versichert, nur solche Inhalte (bspw. Texte, Bilder, Videos, Dateien) auf Markenjury.de zu veröffentlichen, an denen es alle erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt hat. Insbesondere dürfen Rechte Dritter (etwa von Personen/Models oder Künstler:innen) oder Rechtsvorschriften (u. a. Strafgesetze) durch die hochzuladenden Inhalte nicht verletzt werden.

3.2. Markenjury-Mitglieder, die Inhalte auf Markenjury.de veröffentlichen, verpflichten sich zur Wahrung der im Internet üblichen Umgangsformen. Insbesondere dürfen keine Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Dateien etc.) geladen oder verlinkt werden, die (i) Persönlichkeits-rechte oder Schutz¬rechte Dritter beeinträchtigen können, (ii) als obszön, beleidigend, diffamierend, anstößig, gewalt¬verherrlichend, pornografisch, belästigend, volks¬verhetzend, ausländer¬feindlich, rechtsradikal oder als sonst verwerflich gewertet werden können, (iii) Viren, Hacker-Tools oder Spam enthalten oder darstellen.

3.3. Ad Alliance und seine Administrator:innen sind berechtigt, einzelne Inhalte des Markenjury-Mitglieds oder Teile hiervon zu löschen. Dies gilt insbesondere, wenn die Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften oder den 'Guten Umgangston' verstoßen. Ad Alliance wird das Markenjury-Mitglied in der Regel über die Löschung informieren.

4. Nutzung von Inhalten/Beiträgen der Markenjury-Mitglieder, Werbung

4.1. Das Markenjury-Mitglied räumt Ad Alliance das nicht-exklusive Recht ein, alle Inhalte, die von ihm im Rahmen eines Produkttests auf Markenjury.de veröffentlicht wurden und rechtlich geschützt sind (bspw. Texte, Bilder, Videos, Dateien), unentgeltlich und beliebig oft sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt zu verwenden. Die Inhalte dürfen jedoch nur verwendet werden, wenn und soweit dies (i) direkt auf Markenjury.de geschieht, oder (ii) im Zusammenhang mit einer Auswertung oder Präsentation von Ergebnissen einer Markenjury-Testaktion erfolgt. Mit eingeschlossen ist – in den genannten Grenzen – insoweit das Recht, die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen und öffentlich zugänglich zu machen. Ferner darf Ad Alliance diese Nutzungsrechte – in den vorstehend festgelegten Grenzen – an den jeweiligen Markenjury-Produktpartner weiter lizenzieren.

4.2. Zum Zwecke der Werbung für das jeweilige Testprodukt und/oder den Markenjury-Produktpartner dürfen einzelne Zitate und Fotos eines Markenjury-Mitglieds mit Nennung dessen Markenjury-Mitgliedsnamen von Ad Alliance und vom Markenjury-Produktpartner verwendet werden. Dies gilt jedoch nur, wenn und soweit das Markenjury-Mitglied hierüber zuvor per E Mail informiert wurde und nicht binnen einer angemessenen Frist widersprochen hat. In der entsprechenden E Mail werden dem Markenjury-Mitglied jeweils Zitat und/oder Foto und Mitgliedname genannt und eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung gegeben. Lässt das Markenjury-Mitglied diese Frist ohne Erklärung verstreichen, gilt das Schweigen als ausdrückliches Einverständnis für die werbliche Nutzung des in der E-Mail genannten Zitats oder Fotos zusammen mit dem Markenjury.de-Mitgliedsnamen. Auf die Frist und auf die Bedeutung des Schweigens wird das Markenjury-Mitglied in der E Mail besonders hingewiesen. Die E Mail wird jeweils an die vom Markenjury-Mitglied bei Markenjury.de angegebene E-Mail-Adresse gesandt.

4.3. Soweit Ad Alliance Inhalte eines Markenjury-Mitglieds wie vorstehend beschrieben verwendet, aber dennoch von Dritten unter Hinweis auf eigene Rechte in Anspruch genommen wird, kann Ad Alliance vom Markenjury-Mitglied für sich selbst, für den Markenjury-Produktpartner und für autorisierte Verwender:innen der Inhalte verlangen, von allen berechtigten Ansprüchen freigestellt zu werden. Dies umfasst auch die Übernahme von angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe.

4.4. Die vorstehenden Rechte verbleiben auch bei Abmeldung oder Ausschluss des Markenjury-Mitglieds aus der Markenjury-Community.

5. Sonstiges

5.1. Die Haftung von Ad Alliance ist beschränkt auf Schäden die von Ad Alliance, deren gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Beschränkung gilt nicht für die Haftung von zugesicherten Eigenschaften und für die Verletzung sog. Kardinalpflichten, d. h. solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der über Markenjury.de angebotenen Leistungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Markenjury-Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Soweit Ad Alliance bei der Verletzung von Kardinalpflichten keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; dies gilt auch, soweit Ersatz nutzloser Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung verlangt wird. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Personenschäden oder im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die genannten Haftungs-Regelungen gelten in gleicher Weise auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von Ad Alliance sowie für die Haftung der jeweiligen Markenjury-Produktpartner und die persönliche Haftung von deren gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen.

5.2. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt lassen. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

5.3. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart, wenn ein Markenjury-Mitglied a) keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) nach Anmeldung bei der Markenjury-Community seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder c) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem materiellen deutschen Recht; andere Rechtsregime sind nicht anwendbar, auch nicht als Bestandteil deutschen Rechts.

5.4. Ad Alliance behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Ad Alliance wird dies dem Markenjury-Mitglied in Textform unter der vom Markenjury-Mitglied bei Markenjury.de angegebenen E-Mail-Adresse mitteilen. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn das Markenjury-Mitglied (i) nicht innerhalb eines Monats nach dem Versand der Mitteilung kündigt oder aber (ii) sich für eine Markenjury-Aktion bewirbt nachdem ihm die Mitteilung über die Änderung dieser Nutzungsbedingungen zugegangen ist. Ad Alliance weist in der Mitteilung hierauf noch einmal gesondert hin.

Stand: August 2021